Beitragsordnung

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RSVBenningen_Beitragsordnung_20141201.pdf (1,4 MiB)

(Gemäß § 7 der Vereinssatzung)

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von ­Beiträgen an den RSV Benningen e.V.

Der Mitgliedsbeitrag und sonstige Gebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten am 01.01. des darauffolgenden Jahres nach Beschlussfassung in Kraft.

In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe (Rentner, Kinder, Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten, Absolventen eines Freiwillig Sozialen Jahres) sind mit entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle während den Geschäftszeiten abzugeben.

Anschriftenänderungen und Änderungen des SEPA-Lastschriftmandats sind der Geschäftsstelle mit dem Vordruck „Änderungs-/Kündigungsmitteilung des RSV Benningen e.V.“ im Original sofort mitzuteilen.

Der Einzug der Jahresbeiträge erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren jeweils am 01. Februar eines jeden Jahres.

Beiträge, die nicht durch das SEPA-Lastschriftverfahren erhoben werden, erhöhen sich um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10.- EUR.

Mitglieder, die am SEPA-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01. Februar eines jeden Jahres auf das Vereinskonto zuzüglich der unter Ziffer 7 genannten Verwaltungsgebühr.

Für Beiträge, die durch das SEPA-Lastschriftverfahren wegen nicht mitgeteilter Kontoänderung, Widerspruch oder mangels Zahlung nicht eingezogen werden können, werden ebenfalls 10.- EUR Verwaltungskosten berechnet.

Mitglieder, die mit der Zahlung Ihrer Beiträge trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand sind, können von der Mitgliedschaft gemäß § 6 der Satzung ausgeschlossen werden.

Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres ist der Restbetrag anteilmäßig der noch verbleibenden Monaten (1/12) zu entrichten. Bei ungeraden Euro-Beträgen wird aufgerundet.

Die Beiträge für Neueintritte nach dem Jahreseinzug gemäß Ziffer 6 werden am 1. Geschäftstag des übernächsten Monats, bezogen auf das Eingangsdatum der Beitrittserklärung in der Geschäftsstelle, eingezogen.

Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich. Dieser ist ausschließlich dem RSV Benningen e.V. schriftlich zu erklären.

Nicht entrichtete Beiträge führen zum Verlust jeglicher Ansprüche aus den unter Ziffer 3 genannten Sportversicherungen des Württembergischen Landessportbundes.

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz. Diese Daten werden innerhalb des RSV Benningen e.V., bzw. den Dachorganisationen der Sportverbände gespeichert und verarbeitet.

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